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Nutzen Sie jetzt das Konjunkturpaket II !

Fragen und Antworten
zu geförderten Bildungsmaßnahmen

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Willkommen bei "Fragen + Antworten"!

Wie "funktioniert" die Förderung? Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen, die durch "WeGebAU" und das Konjunkturpaket II gefördert werden.

Und wenn Sie nicht fündig werden: Herr Kompalla unterstützt Sie als akkreditierter Bildungsberater K II gerne. Nehmen Sie einfach [hier] Kontakt auf.


Auf diese Fragen finden Sie hier Antworten


Was ist anders als bei der "normalen" Förderung?

Durch das Konjunkturpaket II fallen einige Beschränkungen weg. Das Programm "WeGebAU" gilt nicht nur für gering Qualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Ebenso ist das Programm nicht mehr nur auf kleinere und mittlere Unternehmen beschränkt.

Diese erweiterte Gültigkeit ist beschränkt auf die Jahre 2009 und 2010. Insgesamt stehen 2 Mrd. Euro zur Verfügung.


Wer darf geförderte Trainings anbieten?

Bildungsmaßnahmen nach dem "WeGebAU"-Programm dürfen nur von staatlich zertifizierten Bildungsträgern nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) vorgenommen werden.

Wir sind Kooperationspartner eines zertifizierten Bildungsträgers. Herr Kompalla ist als "Bildungsberater K II" akkreditiert.


Welche Vorteile bietet für Sie die Kombination advantos / zertifizierter Bildungsträger?

Sie kombinieren die Markterfahrung und Trainerkompetenz von advantos mit der Förder-Fachkompetenz unseres Kooperationspartners. Es steht ein breites Spektrum an zertifizierten Bildungsmaßnahmen zur Auswahl, die durch ihre konsequente Transferorientierung einen enormen Nutzen für die beteiligten Mitarbeiter und Unternehmen darstellt.

Sie können die Maßnahmen mit uns oder mit Trainern aus unserem Netzwerk oder unter gewissen Voraussetzungen auch mit "Ihren" Trainern durchführen.


Welche Kriterien müssen für die Durchführung erfüllt werden?

  • Bildungsträger und Trainingsmaßnahmen müssen zertifiziert sein.
  • Ein Training besteht aus mind. 16 Teilnehmern (weniger Teilnehmer sind auch möglich, jedoch muss dann ein gewisser Teil vom Unternehmen bezahlt werden)
  • Das Training muss in der Arbeitszeit stattfinden.
  • Eine Trainingsmaßnahme besteht aus 2 Trainingstagen, einem Telefoncoaching für jeden Teilnehmer und einem Transfertag.
  • Die Berufsausbildung der Teilnehmer muss seit mind. 4 Jahren beendet sein.
  • Die Teilnehmer dürfen in den letzten 4 Jahren nicht von der Agentur für Arbeit gefördert worden sein.
  • Prokuristen sind nur bedingt in der Finanzierung eingeschlossen.

Es stehen fast 60 verschiedene Bildungsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Hälfte dieser Maßnahmen ist bereits zertifiziert, die Zertifizierung der übrigen steht unmittelbar bevor.

Eine nach Themengebieten geordnete Liste finden sie [hier].


Welche Schritte sind notwendig um eine Bildungsmaßnahme durchführen zu können?

  • Sie definieren den Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen
  • Sie wählen die in Frage kommenden Maßnahmen aus – gemeinsam mit uns
  • Sie beantragen die Fördermittel – mit Unterstützung unseres zertifizierten Kooperationspartners
  • Die Maßnahme wird durchgeführt
  • Die komplette finanzielle Abwicklung übernimmt unser zertifizierter
    Kooperationspartner